AGB´s
Leider kommen auch wir um eine offizielle Regelung nicht herum. Wir wollen jedoch, dass alle zu frieden sind - Sie als unser Gast und auch wir als Unternehmer.
Deshalb hoffen wir auf eine verständnisvolle und für beide Seiten zufriedenstellende
Regelung aller Probleme, die auftreten können.
1. Abschluss des Reise-/Kursvertrages:
Sie können Ihre(n) Reise/Kurs persönlich, fernmündlich oder schriftlich anmelden Der Vertrag kommt durch die Übergabe der Reisebestätigung durch den Veranstalter zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird diese Abweichung für Sie verbindlich, wenn Sie diese nicht innerhalb von einer Woche ausdrücklich ablehnen, oder durch die Entrichtung der Anzahlung bzw. Zahlung innerhalb der genannten Frist anerkennen. Sofern der Anmelder zusätzliche Teilnehmer anmeldet, steht er für deren Vertragsverpflichtung ebenso ein wie für seine eigene.
2. Außergewöhnliche Kostenentwicklung
Im Falle einer außergewöhnlichen Kostenentwicklung (Bsp.: Mehrwertsteuer-, Benzinpreiserhöhung) behält sich der Veranstalter vor, die im Prospekt angegebenen Kurs- und Reisepreise anzupassen.
3. Bezahlung:
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung überweisen Sie uns bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung, welche auf den Reisepreis angerechnet wird. Der vollständige Reise-/Kurspreis muss spätestens zwei Wochen vor Beginn ohne nochmalige Zahlungsaufforderung beim Veranstalter eingegangen sein. Buchungen innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reise-/Kurspreises.
4. Leistungen, Leistungsänderungen:
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den Angaben der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reise-/Kursleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise-/Kursvertrages, die nach Vertrags-abschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise / des Kurses nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter verpflichtet sich, Sie über Leistungsabweichungen oder Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer Reise-/Kursleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden:
5.1 Sie können jederzeit vor Reise-/Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnissen vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Für getroffene Reise-/Kursvorkehrungen kann der Veranstalter eine Entschädigung verlangen. Diese kann nach Wahl des Veranstalters genau berechnet werden oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum Reise-/ Kursbeginns in einem prozentualen Verhältnis zum Reise-/ Kurspreis pauschaliert werden:
bis 20 Tage vor Reise- Kursbeginn 10%
ab 21. Tag - 15. Tag vor Reise-/ Kursbeginn 25%
ab 14. Tag - 7. Tag vor Reise-/ Kursbeginn 50%
ab 6. Tag vor Reise-/ Kursbeginn 75%
Bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag 100%
5.2 Nehme Sie nach der Buchungsbestätigung der Reise / des Kurses Änderungen vor, wie Reise-/Kurstermin, Reiseziel, Unterkunft usw., so können wir Ersatz der hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen.
5.3 Bis zum Reise-/Kursbeginn können Sie sich bei der Durchführung durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstandene tatsächliche Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nehmen Sie einzelne Reise-/Kursleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördlichen Bestimmungen entgegenstehen.
7. Reiseversicherung:
Im Reise-/Kurspreis sind keine Reiseversicherungen eingeschlossen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise / des Kurses den Vertrag kündigen:
8.1 Bis eine Woche vor Reise-/Kursantritt bei Nichterreichen einer, in der Reiseausschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Bei Absage der Reise aufgrund Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8.2 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise / des Kurses trotz Abmahnung von Ihnen nachhaltig gestört wird oder Sie sich in starkem Maße vertragswidrig verhalten, so dass die sofortige Aufhebung des Reise-/Kursvertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter in einem solchen Fall, so behält er den Anspruch auf den Reise-/Kurspreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
9. Kündigung infolge höherer Gewalt:
Wird die Reise / der Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie wie auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise / des Kurses noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, wenn der Vertrag die Rückbeförderung beinhaltet, den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zu Lasten.
10. Haftung des Veranstalters:
10.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reise-/Kursvorbereitung und Abwicklung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit. Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistung beauftragten Person, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit, sowohl des Veranstalters als auch der beauftragten Erfüllungsgehilfen.
10.2 Wird im Rahmen einer Reise / eines Kurses oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr und Ihnen hierfür eine entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistung. Wir haften daher nicht für die Erbringung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
10.9.3 Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Leistungen die nicht ausdrücklich in die Leistungsbeschreibung einbezogen wurden, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters.
11. Haftungsbeschränkung:
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reise-/Kurspreis beschränkt,
- soweit Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugeführt wird, oder
- soweit der Veranstalter für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmter Voraussetzungen ausgeschlossen.
12. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort bzw. unserer Reise-/Kursleitung zur Kenntnis zu geben. Der Veranstalter bzw. die Reise-/Kursleitung werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise/ des Kurses haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise / Kurses gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Alle Ihre Ansprüche aus dem Reise-/Kursvertrag verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise / der Kurs dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden / Kursteilnehmers verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise / Kurses.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reise-/ Kursantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatischen Vertretung, wenn der Reisende den Veranstalter beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reise-/Kursteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
15. Unwirksamkeit von einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise-/Kursvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge.
16. Gerichtsstand
Der Reise-/Kursteilnehmer kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen.